Das Bundesamt für Naturschutz veröffentlicht neue Regelungsansätze zum Schutz von Tieren und Pflanzen vor künstlichem Licht

Liebe Mitglieder der fild e.V.,

Was die neue Richtlinie betont, sollte für uns keine Neuigkeit sein: Künstliche Beleuchtung hat erhebliche Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen. Viele von uns LichtplanerInnen berücksichtigen die Regelansätze dieser Richtlinie bereits, um den Anforderungen des Artenschutzes gerecht zu werden – oder noch besser: Wir denken und planen bereits deutlich darüber hinaus.

Schwierig wird es für uns LichtgestalterInnen, wenn wir unseren AuftraggeberInnen gegenüber erklären müssen, warum eine gute Lichtgestaltung weder einfach noch schnell ist und nicht allein durch Lichtquantität erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang kann die BfN-Schrift 772 eine wesentliche Argumentationshilfe sein, denn der Schutz von nachteiligen Auswirkungen künstlicher Beleuchtung soll nun in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen werden.

Das IGB (Leibnitz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei) hat im Rahmen der BfN-Schrift beschrieben, wie man mit den ökologischen Herausforderungen umgehen kann. Außerdem zeigt es auf, wie aus rechtswissenschaftlicher und verwaltungswissenschaftlicher Sicht eine effiziente Regulatorik gelingt.

Das betrifft auch unsere zukünftigen Argumentationen in Bezug auf Honorare, insbesondere im Zusammenhang mit öffentlichen AuftraggeberInnen: Beleuchtungsanlagen zu entwickeln, die den zunehmend strengeren Anforderungen des Umwelt- und Artenschutzes gerecht werden, sowie die Nachweisführung zur Reduzierung von Fehlstrahlung, ist zwar theoretisch eine Verpflichtung für Lichtplanende, jedoch bislang kein Teil der Grundleistungen im Leistungsbild der HOAI.

Hier ist die Pflichtlektüre für alle, die im Außenraum und auch den Außenraum tangierenden Innenraum beleuchten:

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